Zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Jobcenter wegen der fälligen Auszahlung von Leistungen nach dem SGB II.
Der erforderliche Titel kann auch in dem rechtskräftigen Beschluss aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestehen, sofern behördlicherseits nicht nachweisbar ist, dass Leistungen in entsprechender Höhe tatsächlich der Antragstellerin angewiesen wurden. mh