30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Bei einem Kredit oder Darlehen wird in der Regel ein Zins vereinbart. Der Zins errechnet sich aus dem vereinbarten Zinssatz (z. B. 5 Prozent) und dem Kredit-/ Darlehensbetrag.

Der Zinssatz spiegelt sozusagen den Preis des Kredits/ Darlehens wider. Die Höhe hängt vor allem davon ab, ob es Sicherheiten gibt und wie kreditwürdig die*der Kreditnehmer*in ist. Er hängt aber auch von der aktuellen Marktlage ab (Zinsniveau). Umso höher das Risiko für die*den Kreditgeber*in ist, dass sie*er das Geld nicht wiederbekommt, umso höher ist der Zinssatz. Deshalb sind Baudarlehen wesentlich günstiger als ungesicherte Konsumkredite.

Der vereinbarte Zinssatz wird häufig auch als Nominalzins oder Sollzins bezeichnet.

Der Zinssatz kann für eine bestimmte Laufzeit fest vereinbart werden (Festzins) oder er kann als variabler Zins vereinbart werden. Beim Festzins bleibt der Zinssatz gleich und wird nach Ablauf der Zinsbindung neu verhandelt (häufig bei Baudarlehen: Zinsbindung 10 oder 15 Jahre). Beim variablen Zins wird der Zinssatz immer wieder an das Marktniveau angepasst.

Da bei einem Darlehen manchmal noch zusätzlich zum Zins weitere Kosten oder Abschläge hinzukommen, gibt es außerdem den Effektivzins. Er gibt an, was das Darlehen/ Kredit im ersten Jahr im Verhältnis zur Auszahlungssumme tatsächlich kostet. Bei Darlehen an Endverbraucher*innen muss dieser angegeben werden, damit man erkennen kann, wie teuer das Darlehen/ der Kredit tatsächlich ist.