Pleite, was nun? Caritas-Onlineschuldenratgeber auch für junge Menschen
Der Caritasverband bietet ein umfangreiches Infoportal zum Thema Schulden an.
Der Caritasverband bietet ein umfangreiches Infoportal zum Thema Schulden an.
Der Verzugszinssatz beträgt ab dem 01.01.2017 unverändert 4,12%
In der Arbeitshilfe wird der Weg zum Basiskonto – von der Antragstellung bis zur Eröffnung – skizziert.
Ab dem 01.07.2016 beträgt der gestzliche Verzugszinssatz nur noh 4,12%
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt weiterhin unverändert 4,17%, nachdem die Bundesbank den zugrundeliegenden Basiszinssatz am 01. Januar nicht geändert hat,
Ab dem 01.07.2015 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die Tabelle kann in diesem Beitrag heruntergeladen werden.