Endlich ist sie da: die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre!
Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Die BAG-SB fordert eine umgehende Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre.
AG SBV: Zusammenfassung zum Stand der Reform der Insolvenzordnung und Empfehlungen für die Beratungspraxis
Wolfgang Schrankenmüller fasst zum 5.10.2020 den Stand der Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens zusammen.
Die AG SBV wendet sich gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.