Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 233ff. ZPO bei versäumtem Widerspruch gegen eine Forderung, die im Insolvenzverfahren als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet wurde
RA Kai Henning, Dortmund *) Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 233ff. ZPO bei versäumtem Widerspruch gegen eine Forderung, die im Insolvenzverfahren als… → weiterlesen