Höhere Fallpauschalen für Verbraucherinsolvenzverfahren in Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen hat kürzlich die rückwirkend ab 1.4.2021 geltende Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen übersandt.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat kürzlich die rückwirkend ab 1.4.2021 geltende Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen übersandt.
Wolfgang Schrankenmüller fasst zum 5.10.2020 den Stand der Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens zusammen.
Auch für 2017 wird ein weiterer Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen prognostiziert. Dies wäre dann das siebte Jahr hintereinander, dass die Zahl der Verbraucherinsolvenzen rückgängig wäre.
Leitsatz: 1. Der Schuldner kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Rest-schuldbefreiung stellen, wenn in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren die Kostenstundung wegen Verletzung von… → weiterlesen
Stützt ein Gläubiger seine Forderungsanmeldung in einem Verfahren mit beantragter Restschuldbefreiung auf eine vertragliche und eine deliktische Anspruchsgrundlage, so hat er die Anmeldevoraussetzungen des §… → weiterlesen
An das Erfordernis der „persönlichen Beratung“ nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.
Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren einen Verstoß gegen § 301 InsO dar.