30. Juli 2006

Nachfolgende ausführliche E-Mail zum Verbraucherinsolvenzverfahren haben wir von einer Leserin erhalten. Wir veröffentlichen sie, weil sie die Sichtweise einer unmittelbar betroffenen Mithaftenden schildert und zu kontroversen Reaktionen herausfordert; ferner als Anregung zur Auseinandersetzung mit den Sichtweisen der Bevölkerung.

Natürlich sind wir in der Regel „pro“ Insolvenzverfahren, weil vielen Menschen ohne das Verfahren ein Leben lang auch bei bestem (Zahlungs-)Willen mit den Schulden belastet sein würden. In den meisten Fällen sitzen Ehepartner, egal ob noch zusammen oder ob getrennt/geschieden aufgrund der von der leserin angesprochenen gemeinsamen Verträge schuldenmäßig „in einem Boot“ und müssen beide das Insolvenzverfahren anstreben.

Wie in manch anderem Verfahren kann aber leider auch das Insolvenzverfahren von skrupellosen Menschen zum Nachteil anderer ausgenutzt werden; im Fall der Leserin zu ihrem Nachteil, da sie durch ihr Wohneigentum „erpressbar“ ist, d.h. eine Lösung außerhalb des Insolvenzverfahrens finden muss, wenn sie die Eigentumswohnung nicht verlieren will.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich selbst befinde mich nicht (noch nicht) in einer Privatinsolvenz, aber durch meinen Ex-Ehemann, welcher diese bereits in 2004 für sich beantragt hat, werde ich wahrscheinlich selbst irgendwann gezwungen werden, diese doch anzumelden.

Daher meine Erläuterungen bzw. Erklärungen zu diesem besagten „Insolvenzgesetz“, welches nicht berücksichtigt, dass andere Familienmitglieder (evtl. Eltern, Geschwister) oder Ex-Partner, welche eigentlich keine Insolvenz eingehen möchten, von dem verbliebenen Schuldenberg erschlagen werden.

Es kann doch nicht richtig sein, dass jemand, der Schulden macht (andere belügt und betrügt um Geld und Anderes zu bekommen) irgendwann meint, jetzt komme ich finanziell gar nicht mehr klar, na dann melde ich mal fix Insolvenz an. Und nach 6 Jahren der Wohlverhaltensphase (die niemand kontrolliert) werden dann alle Restschulden erlassen (er wird auch noch dafür belohnt, Schulden gemacht zu haben und diese aber nicht zahlt) aber dem Anhang bzw. Ex-Anhang wird alles aufgebürdet. Dieser muss dann für die Gesamtschulden geradestehen.

Aktueller Fall: Besagte Person lernt über Kontaktanzeige Frau kennen, verspricht ihr das Blaue vom Himmel, verströmt Charme und spricht von Liebe. Plant mit ihr ein gemeinsames Leben. Familie, Hausbau usw. also das komplette Programm (verschweigt aber, dass er schon zig Beziehungen hatte aus denen bereits zahlreiche Schulden aktuell sind). Man heiratet und baut ein Haus und plötzlich (kaum das man eingezogen ist in ein halbfertiges Haus) schmeißt diese Person alles hin, da sie erkennen muß, dass einen die Altlasten (Schulden aus der Finanzierung eines Hauses u. Kredite aus erster Ehe ) und der Abtrag (für’s neue Haus, der nicht bezahlt werden kann) erdrücken. Versicherungen, Banken und Telefongesellschaften mahnen an und man zieht es vor, die Ehefrau zu verlassen und sie mit allen neuen Schulden alleine zu lassen. Diese Frau bringt dann fast nochmal 15 000 Euro auf, damit das Haus nicht zwangsversteigert wird und nimmt über ihre Eltern noch einen Kredit für weitere 15 000 Euro auf um das Schlimmste abzuwenden. Währenddessen sucht sich der Noch-Ehemann bereits eine neue Partnerin und macht sich dann mit einer eigenen Firma selbständig. Rechnungen und Schulden werden nicht bezahlt, sondern es wird Privatinsolvenz beantragt.

Das Haus wurde dann zwar nicht zwangsversteigert, aber es musste in 2004 mit Verlust veräußert werden. Diese Verlustsumme von anfangs 64 000 Euro jetzt bereits 67 000 Euro wird nach Ablauf der sog. Wohlverhaltensphase des Ex-Ehemannes in vollem Umfang von der Bank von der Ex-Frau gefordert werden, sollte sie nicht auch Insolvenz anmelden. Denn das Unmögliche ist ja, dass ihm seine „Schuldenhälfte“ erlassen wird, aber der andere bekommt dafür zusätzlich zu seiner „Hälfte“ noch die anderen 50 % des insolventen Ex-Partners aufgebrummt. Wirklich ein tolles Gesetz!!!

So, jetzt wird offiziell geschäftlich nur soviel verdient, dass man ihm ja die ca. 1000 Euro Selbstbehalt lassen muss und den Rest „der Geschäfte“ wickelt man anders ab. Man zieht mehrmals um, hat immer andere neuere Autos und es geht einem richtig gut, denn die neue Partnerin hat ja auch Geld.

Es wurde in allen anderen Beziehungen bereits schon belogen und betrogen und selbst die eigenen Eltern zahlen heute noch Schulden für diese Person. Naja, dann ist es ja auch nicht verwunderlich, dass auch während der zweiten Ehe Gelder unterschlagen und einbehalten wurden. (Einbehaltung der kompl. Einkommenssteuer, Gelder für den Abtrag des Hauses, welche von den Eltern der Frau überwiesen wurden, Geld welches man für einen Autoverkauf erhalten hatte und eigentlich dem Autofinanzierer überweisen mußte, dann aber angeblich nicht erhalten hatte, so dass der Autokäufer zwar Geld bezahlt hat, aber nicht das Auto bekam) Eine lange Kette von Betrügereien, die viele Menschen ins Unglück stürzten.

Darum meine ganz ganz große Bitte an diejenigen, die solche Gesetze erlassen. Man sollte doch bei einer Privatinsolvenz von Fall zu Fall entscheiden und nicht allen Menschen die gleichen Rechte einräumen. Wenn jemand unverschuldet in solche Nöte gerät, dann ist eine Privatinsolvenz sicher der beste Weg, um wieder eine Perspektive zu haben. Aber jemand der bewußt und mit Absicht Schulden macht und andere dadurch ins Unglück und finanzielle Nöte bringt, der sollte wenigstens auch für seine Schulden geradestehen müssen und nicht noch nach 6 Jahren mit einer Restschuldbefreiung belohnt werden.

Ich für meine Person habe keine Zukunftsperspektive mehr: 67.000 Euro Schulden, die durch die Zinsen jährlich mehr werden und ein Ex-Ehemann, der sich totlachen wird, wenn er in ca. 4 Jahren seine Restschuldbefreiung erhält. Ich stehe fast 30 Jahre im Arbeitsleben, habe immer redlich gelebt und alles bezahlt was ich bezahlen musste. Auch jetzt versuche ich zu zahlen, was ich zahlen kann, aber bis zu meinem Tode werde ich es nicht geschafft haben. Ich bin nicht so erzogen worden einfach eine Privatinsolvenz anzumelden zumal ich eine moralische Verpflichtung meinen Eltern (beide Rentner) gegenüber habe, die jetzt in meiner Eigentumswohnung leben (vor dieser Ehe gekauft und die man nicht einfach so verkaufen kann, da man dafür auch bereits seit 15 Jahren zahlt.

Ich hoffe, Sie nehmen mein Anliegen und meinen „indirekten Hilfeschrei“ zur Kenntnis und versuchen mit weiteren Artikeln und Berichten zu erreichen, dass dieses ungerechte „Insolvenzgesetz“ nochmals ganz kräftig überarbeitet wird. Oder haben Sie für mich einen Tipp an wen man sich als „Ottonormalverbraucher“ wenden kann/soll, um solche Ungerechtigkeiten einmal anzuprangern?

Mit freundlichem Gruß A. E.