Experten kritisieren Regierungsentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung
Wolfgang Schrankenmüller fasst zum 5.10.2020 den Stand der Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens zusammen.
Wolfgang Schrankenmüller fasst zum 5.10.2020 den Stand der Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens zusammen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Inhalten des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens.
Den Meldungen des statistischen Bundesamts ist zu entnehmen, dass die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren von Jahr zu Jahr stetig sinkt. Auch im Jahr 2018 sank die Zahl der beantragten Verfahren um 6% im Vergleich zum Vorjahr. Hier finden Sie einige Erklärungsansätze , die aus Sicht der Praxis der Schuldnerberatung wahrscheinlichsten sein und weitere Gründe die zum Tragen kommen könnten.
Auf europäischer Ebene durchläuft gerade ein Richtlinienentwurf zur Restruktierung des Insolvenzverfahrens die europäischen Instanzen. Dieser Beitrag dient einer ersten Orientierung.
Ein Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Eine dementsprechend erteilte Vollmacht ist insoweit nichtig.
Seit 1. Juli 2017 ist RiAG a. D. Rudolf Voß neuer Ombudsmann des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter VID. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist… → weiterlesen
Auch wenn die Gläubiger mit Summenmehrheit unverzüglich den außergerichtlichen Plan abgelehnt haben, kann das endgültige Scheitern des Plans noch nicht angenommen und daher nicht bescheinigt… → weiterlesen