Düsseldorfer Tabelle 2021
Hier kommt eine Zusammenfassung, Anriss des Inhalts rein… Ggf. der Einleitungstext „blau“
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Der BGH hat in der Rechtsbeschwerde dem Antrag eines Insolvenzverwalters zugestimmt, die Ehefrau und die beiden Kinder des Schuldners nicht als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen. Der BGH sieht den von der Ehefrau an die Kinder gewährten Naturalunterhalt ausreichend, so dass im Insolvenzverfahren des Ehemannes und Vaters keine Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind.
Das Landgericht Essen spricht auch einem nicht gesetzlich Unterhaltsverpflichteten, der in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II lebt, aufgrund seiner faktischen Unterhaltspflicht einen erhöhten Pfändungsfreibetrag zu.