Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Autorin befasst sich mit Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit und der Möglichkeit der Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung
Die Autorin befasst sich mit Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit und der Möglichkeit der Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung
Das Landgericht Gera hat mit Beschluss vom 2.6.2020, 5 T 176/20 eine wichtige Entscheidung gefällt, die als Pflichtlektüre für die Schuldner- und Insolvenzberatung gesehen werden könnte.
Maßnahmen und Informationen, die für Schuldnerberater*innen relevant sind und Klient*innen in der aktuellen Situation entlasten sollen.
RA Kai Henning, Dortmund *) Die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass in einem vorherigen Insolvenzverfahren Auskunfts- und… → weiterlesen
RA Kai Henning, Dortmund *) Liegen keine oder nur bestrittene Forderungen im Insolvenzverfahren einer natürlichen Person vor, kann die Restschuldbefreiung auch dann gem. § 300… → weiterlesen