30. September 2015

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist der Auffassung, dass auch diejenigen Personen in finanziellen Notsituationen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des SGB II oder SGB XII sind, einen Anspruch auf ein qualifiziertes Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen, um ihre Situation wirtschaftlich und sozial stabilisieren zu können. Dies kann dazu beitragen, drohenden Sozialleistungsbezug zu vermeiden.
Die AG SBV schlägt daher Gesetzesänderungen im SGB XII vor, die unabhängig nach sonstigen Leistungsansprüchen, persönliche Hilfen beim Schuldnerschutz, der Entschuldung sowie Beratung zur Vermeidung weiterer Überschuldung gewähren.