30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Unter einer Pfändung versteht man eine staatliche Beschlagnahme. Staatlich deshalb, weil eine Pfändung für private Gläubiger*innen nur durch das Vollstreckungsgericht bzw. eine*n Gerichtsvollzieher*in erfolgen kann.

Gepfändet werden können sowohl Gegenstände (Sachpfändung) als auch Forderungen oder andere Vermögensrechte. Die am häufigsten gepfändeten Forderungen sind der Arbeitslohn (Lohnpfändung) und Kontoguthaben (Kontopfändung). Auch Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen können gepfändet werden.

Die Pfändung von Forderungen erfolgen in der Regel über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).

Auch Grundbesitz kann gepfändet werden.