Pfändungsfreigrenze 2021 – Neue P-Kontobescheinigung von AGSBV veröffentlicht
Die AGSBV hat die P-Kontobescheinigung an die ab dem 01.07.2021 geltenden neuen Pfändungsfreigrenzen angepasst.
Die AGSBV hat die P-Kontobescheinigung an die ab dem 01.07.2021 geltenden neuen Pfändungsfreigrenzen angepasst.