Sperrfristen sind in § 287a InsO abschließend aufgeführt
Weitere Gründe i.S. der bisherigen Sperrfrist-Rspr. des BGH können nicht zu einer Unzulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung führen.
Weitere Gründe i.S. der bisherigen Sperrfrist-Rspr. des BGH können nicht zu einer Unzulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung führen.