Endlich ist sie da: die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre!
Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Die BAG-SB fordert eine umgehende Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre.
Das Landgericht Gera hat mit Beschluss vom 2.6.2020, 5 T 176/20 eine wichtige Entscheidung gefällt, die als Pflichtlektüre für die Schuldner- und Insolvenzberatung gesehen werden könnte.