Fällige Krankenversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Insolvenzmasse
Auch Beiträge der privaten Krankenversicherung, die vor der Insolvenzeröffnung fällig sind, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag (amtlicher Leitsatz).
Auch Beiträge der privaten Krankenversicherung, die vor der Insolvenzeröffnung fällig sind, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag (amtlicher Leitsatz).