6. Dezember 2019

Nicolas Mantseris, Neubrandenburg *)

Nicolas Mantseris entwickelte 2018 erstmals einen Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung. Wir freuen uns, dass er ihn im Infodienst Schuldnerberatung vorgestellt hat und hier fortführen will. Der Index soll künftig ein Baustein sein, der eine realistische Einschätzung zur Entwicklung von Vollstreckung und Überschuldung in Privathaushalten ermöglicht. Für 2019 liegt nun der neue Index vor. Da sich im letzten Index ein Rechenfehler eingeschlichen hat, wurde auch der Index 2018 aktualisiert.

In diesem Beitrag wird der Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung weitergeschrieben. Der Index kann ein Baustein sein, der eine realistische Einschätzung zur Entwicklung von Vollstreckung und Überschuldung in Privathaushalten ermöglicht.

Seit vielen Jahren nimmt die gerichtliche Beitreibung von Forderungen gegen Privathaushalte ab. Dieser Trend hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Der hier vorgestellte Index ist auch im vergangenen Jahr um vier Zähler gesunken. Es ist der niedrigste festgestellte Wert. Mit 71 liegt er 39 Zähler unter dem Höchstwert im Jahr 2006.

Dem Index liegen drei Indikatoren aus der Gerichtsstatistik1 zu Grunde. In diesem Bericht wird die Entwicklung dieser ausgewählten Indikatoren dargestellt.2 Weitere Erläuterungen zu den Indikatoren finden sich im Anhang. In der Gerichtsstatistik wird die Beitreibung von im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren entstandene Forderungen erfasst. Nicht erfasst sind die Forderungen öffentlich rechtlicher Gläubiger, die mit Bescheid Forderungen feststellen können und über eigene Vollstreckungsbehörden verfügen.

Ebenfalls unberücksichtigt bleibt die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung. Die Inkassobranche berichtet, dass er weit überwiegende Teil fälliger Forderungen vorgerichtlich geklärt werde.3 Den betroffenen Haushalten war es demnach möglich, vor zusätzlichen vor allem wirtschaftlichen Konsequenzen, Forderungen zu tilgen. Zahlungsstörungen waren somit vorübergehend. Sofern Forderungen oder Vollstreckungsmaßnahmen gerichtlich geltend gemacht werden, kann von einer nachhaltigen Zahlungsstörung gesprochen werden.

In der Statistik wird weder die Höhe der Forderung erfasst, noch kann erkannt werden, gegen wen vollstreckt wird. Es wird auch gegen Firmen vollstreckt. Diese Verfahren spielen eine untergeordnete Rolle. Vielmehr richten sich Mahn- und Vollstreckungsverfahren in erster Linie gegen Privatpersonen. Die Indikatoren spiegeln somit die unzureichende Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsbreitschaft betroffener Privathaushalte.

Zwei weitere Daten aus den Indikatoren sind interessant. Mehr als 1.4 Mio. Verbraucher konnten das Verbraucherinsolvenzverfahren seit seiner Einführung im Jahr 1999 nutzen. Nachdem im Jahr 2017 die Zahl der Mahnverfahren leicht gestiegen war, hat sich 2018 der langfristige Trend fortgesetzt. Mit 4,79 Mio. Verfahren ist die Zahl um 50 % gegenüber dem Höchststand im Jahr 2003 gesunken.

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Nicolas Mantseris ist Schuldnerberater beim
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Region Neubrandenburg

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