Weisung des Bundesarbeitsministeriums zum Erlass von Forderungen der Jobcenter
In einer Weisung des Bundesarbeitsministeriums werden die Kriterien und Voraussetzungen für den (Teil-)Erlass von Forderungen der Jobcenter geregelt.
In einer Weisung des Bundesarbeitsministeriums werden die Kriterien und Voraussetzungen für den (Teil-)Erlass von Forderungen der Jobcenter geregelt.