Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an mit dem Schuldner in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
Das Landgericht Essen spricht auch einem nicht gesetzlich Unterhaltsverpflichteten, der in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II lebt, aufgrund seiner faktischen Unterhaltspflicht einen erhöhten Pfändungsfreibetrag zu.