10. März 2010

Seit Mai 2007 bietet die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart an einem Nachmittag in der Woche eine direkte Beratung im Jobcenter für überschuldete junge Erwachsene (U 25) an. Der Zugang erfolgt über die jeweiligen Fallmanager, zwei Kolleginnen der ZSB führen im wöchentlichen Wechsel diese Beratung durch. Die Klienten bekommen für diese Nachmittage feste Termine mitgeteilt.

Es haben sich in den vergangenen Jahren bei der weiterführenden Beratung einige signifikante Merkmale oder Verhaltensmuster, die zur Überschuldung führen herauskristallisiert. Das betrifft sowohl die Ursachen der Überschuldung, als auch die Gläubigerstruktur.

Zu den häufigsten Ursachen für die Überschuldung gehören vor allem geschäftliche Unerfahrenheit, Naivität, sozialer Druck (Prestige), leichte Beeinflussbarkeit durch Werbung und Statusdenken, unwirtschaftliche Lebensweise, schnelle Bereitschaft zur Kreditaufnahme und zu Vertragsabschlüssen. Dazu kommt noch in vielen Fällen ein geringes oder unregelmäßiges Einkommen.

Die häufigsten Schuldenarten sind Handyschulden, Schulden aus Telefonverträgen und Internet, sehr häufig auch Schulden aus Onlinebestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt bei der Entstehung der ersten Zahlungsstörungen ist die erste eigene Wohnung. Dabei handelt es sich häufig um Kautionsdarlehen vom Jobcenter, Mietschulden und Schulden beim Energieversorger, sowie Kreditaufnahme oder Versandhausbestellungen für den Möbelkauf. Eine Schuldposition, die häufig auftritt, aber gar nicht als solche wahrgenommen wird, ist das überzogene Girokonto. Schulden entstehen aber auch aus Unkenntnis der Rechtslage oder Nachlässigkeit. Da wären zum einen Schulden bei der GEZ, resultierend aus der Unwissenheit einen Befreiungsantrag bei SGB II Bezug zu stellen, oder Versäumnis einen erneuten Antrag einen Monat vor Ablauf des Befreiungszeitraumes zu stellen. Zum anderen handelt es sich um Strafbefehle (meist resultierend aus Schwarzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist hier zeitnahe Reaktion erforderlich. Viele Klienten wissen nicht, dass man durch Tilgungsanträge Strafbefehle in gemeinnützige Arbeit umwandeln kann. Dadurch werden nur die Geldstrafen getilgt, die zivilrechtliche Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt weiter bestehen.

Da Überschuldungskarrieren meist Jahre dauern, ist der Leidensdruck bei unseren älteren Klienten größer. Jungen Erwachsenen fehlt es oft am Überblick über ihre Schuldensituation, sie müssen erst verstehen lernen, wo die Ursachen für ihre Verschuldung liegen und ihre eigenen Handlungsweisen überdenken, beziehungsweise ihr Konsumverhalten ändern und auch die Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen. Wichtig ist, den Klienten die Konsequenzen, wie zum Beispiel Lohn- oder Kontopfändung, deutlich zu machen.

Der durchschnittliche Schuldenbetrag bei den Klienten in der weiter führenden Beratung beträgt cirka 2000,00 bis 5000,00 EUR. Die Anzahl der Gläubiger ist eher gering, die Höhe der Schulden in der Regel deutlich niedriger als bei älteren Klienten. Jedoch ist die Gläubigerstruktur sehr abweichend. Die Vergleichsbereitschaft ist bei den Gläubigern oder Gläubigervertretern eher gering. Die Gläubiger gehen davon aus, dass die Möglichkeit pfändbares Einkommen zu erzielen gerade bei jungen Menschen noch sehr hoch ist. Die Häufigkeit einer außergerichtlichen Lösung ist deshalb nur gering.