20. Juni 2023

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Eingeführt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bildet sie die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts.

Die letztmalige Anpassung wurde vom OLG Düsseldorf für den Zeitraum ab 01.01.2023 veröffentlicht, einen Link zur Unterhaltstabelle finden Sie hier. 

Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft, sie ist als allgemeine Richtlinie anzusehen, die auch bundesweit von den Gerichten bei der Unterhaltsberechnung für Kinder so herangezogen wird. Dem Unterhaltspflichtigen gibt sie Aufschluss darüber, wie hoch sich die Unterhaltshöhe bemisst.

Änderungen beim Unterhalt ab 01.01.2023

Letztmalig wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 zum 01.01.2023 angehoben. Dabei stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 41 Euro auf 437 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 47 Euro auf 502 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 588 Euro statt bisher 533 Euro. Die Bedarfssätze für Kinder ab 18 Jahren haben sich ebenfalls um 5 Euro erhöht erhöht. Bei den Selbstbehalten und Bedarfskontrollbeträgen gab es keine Änderungen.

Düsseldorfer Tabelle – Stand 01.01.2023 (Pdf-Datei)