30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Wer ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann, bekommt von der Bank häufig einen Dispositionskredit (kurz: Dispo) auf seinem Girokonto eingeräumt.

Der Dispo ist ein sogenannter Kontokorrentkredit, bei dem Verfügungen auf dem Girokonto ohne Guthaben bis zu einer bestimmten Kreditlinie zugelassen werden. Diese Kreditlinie wird meist bei dem 2- bis 3- fachen des monatlichen Einkommens gezogen.

Für diese Kreditgewährung werden Sollzinsen berechnet. Die Zinssätze bei Dispokrediten sind meist sehr hoch (häufig 9 bis 12 Prozent über dem Basiszins) und variabel, das heißt sie werden immer wieder an das marktübliche Zinsniveau angepasst. Deshalb ist es sehr teuer, sein Girokonto dauerhaft im Minus zu führen. Wer ständig im Minus ist, sollte eine Rückführung oder eine Umschuldung vornehmen.

Noch teurer wird es, wenn man diese Kreditlinie überschreitet und die Bank dies zulässt (geduldete Überziehung). Dann werden noch teurere Überziehungszinsen fällig (häufig 12 bis 15 Prozent über Basiszins).

Ein Dispokredit wird unbefristet eingeräumt. Er kann oft sehr kurzfristig und leicht seitens der Bank gekündigt werden. Dafür reicht eine „Verschlechterung der Vermögenslage“ aus. Ist der Dispo gekündigt und es geht Geld auf dem Girokonto ein, kann die Bank mit ihrer Forderung aufrechnen. Bei dieser Aufrechnung gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht!

Wurde der Dispo wegen einer Pfändung gekündigt, sollte bei der Bank unbedingt sofort ein Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gestellt werden. Dann wird die Bank nach dem sogenannten 2-Konten-Modell künftig zwei Konten führen: Auf dem einen bleiben die Schulden, das andere wird als P-Konto geführt und kann nicht mehr überzogen werden. Gutschriften erfolgen nur noch auf das P-Konto und die Bank darf nicht mit dem Negativsaldo des anderen Kontos aufrechnen.