19. März 2020

Die Infektionswelle des Coronavirus wird weitreichende Folgen haben. Im Moment stehen das Medizinische und die Gesundheit im Vordergrund.  Für viele Menschen sind jedoch auch negative finanzielle Auswirkungen zu erwarten. Die Schuldnerberatung ist aufgefordert, wachsam zu sein und für Betroffene Hilfe einzufordern und dazu beizutragen, die Verschlimmerung der sowieso schwierigen Situation zu vermeiden.

Deswegen freuen wir uns über die dpa-Nachricht, dass die großen Energieversorger in Deutschland wegen der Coronakrise auf die Sperrung von Strom- und Gasanschlüssen verzichten wollen. Das hatte am Mittwoch ein Sprecher von Innogy mitgeteilt. Den Pressemitteilungen nach will auch die EnBW bestehende Gas- und Stromsperren aufheben.

Auf der Internetseite der EnBW konnten wir bis jetzt keine Stellungnahme hierzu finden, wir gehen aber davon aus, dass die dpa-Meldung den Tatsachen entspricht.

Wir  hoffen, dass sich analoge Vorgehensweisen bei Mietschulden und in der Zwangsvollstreckung möglich werden.

Update 23.03.20:
Die Bundesregierung und die Länder haben sich darauf geeignet, eine entsprechende Regelung für den Kündigungsschutz bei Mietrückständen zu erlassen!