7. März 2016

Caritas, 2. Rundbrief 2016

Am 25.02.2016 hat der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen abgestimmt. Beschlossen wurde das Gesetz in der vom Finanzausschuss abgeänderten Fassung (BT-DRS 18/7691):

Im Gesetz jetzt neu enthalten ist u.a. die von den Vertreter(inne)n der Schuldnerberatung geforderte Möglichkeit, bereits bei Stellung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags zu verlangen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auch das Formular zum Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags wurde überarbeitet. Eher kritisch zu sehen ist, dass nun auch das Nutzerverhalten zur Bestimmung der Angemessenheit von Entgelten für Basiskonten herangezogen werden darf. Bei den Änderungen nicht berücksichtigt wurde der Vorschlag der Caritas, dass gegen Entscheidungen BaFin bei Verwaltungsgerichten geklagt werden kann. Es bleibt beim Weg über das Landgericht. Laut dem Finanzausschuss diene der Anwaltszwang vor den Landgerichten nicht nur einer geordneten Rechtspflege, sondern liege zugleich im Interesse der betroffenen Partei. Denn durch die Einschaltung von Rechtsanwälten werde der Prozessstoff in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gefiltert. Betroffene könnten ggf. Prozesskostenhilfe erhalten. Außerdem steht es den Ländern aufgrund des § 2 Absatz 3 Satz 2 GKG frei, noch weitergehend eine Kostenfreiheit des Verfahrens zugunsten des Verbrauchers zu bestimmen.

Um die Anforderungen der Zahlungskontenrichtlinie auch für Geduldete und Asylsuchende zu erfüllen, beliebt es dabei, dass auf der bereits bestehenden Verordnungsermächtigung des § 4 Absatz 4 Satz 2 des Geldwäschegesetzes, zusätzliche Regelungen in einer Verordnung über die Bestimmung von weiteren Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person geeignet sind, geschaffen werden soll.

Dieser Beitrag wurde so im Caritas Rundbrief Nr. 2, 2016 aufgeführt.

Quelle: Bundesregierung, hib vom 25.02.2016, PM des vzbv-Bundesverbandes

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw08-vorschau/408996

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherpolitischer-meilenstein-konto-fuer-jedermann