Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung (Schlichterspruch)
Schlichterspruch: Ein Basiskonto ist bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit zu eröffnen.
Schlichterspruch: Ein Basiskonto ist bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit zu eröffnen.
Seit 19.06.2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto. Ein solches Konto nennt man Basiskonto.
Wegen überhöhter Kontoführungsgebühren für das Basiskonto hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun sechs Banken abgemahnt.
fasb.rundbrief 36.2016 Checklisten zum Basiskonto (dreisprachig) Nach dem Inkrafttreten der Identifikationsprüfungsverordnung hat die Diakonie ihre Checklisten zum Basiskonto (dreisprachig) entsprechend aktualisiert. Hier der Link: Link:… → weiterlesen
Kurze Informationen und Hinweise zum Basiskonto.
Die Identifikationsprüfungsverordnung ist seit 07. Juli in Kraft
Der Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen sammelt Beschwerdefälle rund ums Basiskonto und wertet diese systematisch aus.