30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Wer negative Schufa-Einträge hat, wohnungslos oder nur geduldet ist, wird von den Banken häufig abgewiesen, wenn er ein Girokonto eröffnen möchte.

Dagegen hilft das Basiskonto. Seit 2016 hat jede volljährige Person einen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Basiskontos bei einer Bank ihrer*seiner Wahl. Dafür muss man bei der gewünschten Bank einen Antrag stellen. Den Basiskontoantrag findet man problemlos auch im Internet (z. B. auf BaFin.de)

Nach Stellung des Antrags muss die Bank entweder das Konto eröffnen oder innerhalb von 10 Tagen die Eröffnung des Kontos schriftlich ablehnen, wobei sie die Gründe offenlegen muss. Bei einer Ablehnung wendet man sich am besten an die Bafin oder an die Verbraucherschutzzentrale. Kein Grund für die Verweigerung eines Basiskontos sind negative Schufa-Einträge oder fehlende Bonität.

Es gibt aber verschiedene Gründe, aus denen eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen darf. Der in der Praxis wichtigste Grund ist: Wenn man bereits ein Girokonto hat. Viele Menschen haben bereits ein Girokonto, das aber weit im Minus ist und/ oder gepfändet wurde. Dann muss man im Antrag auf das Basiskonto begründen, warum dieses Konto tatsächlich nicht mehr genutzt werden kann. Eine Begründung kann beispielsweise sein, dass die Bank eingehende Zahlungen gegen das Minus auf dem Konto aufrechnet. Am einfachsten ist es, wenn die Bank das Konto bereits gekündigt oder die Schließung des Kontos angedroht hat bzw. die*der Kontoinhaber*in selbst das bisherige Konto gekündigt hat.

Bei einem Basiskonto müssen Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Ein- und Auszahlungen und eine Zahlungskarte (z. B. Girocard) angeboten werden. Aber: Man bekommt in der Regel keinen Dispositionskredit eingeräumt und darf auch nicht überziehen. Zum Schutz vor Pfändungen kann das Girokonto entweder von Anfang an oder später als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) geführt werden.

Für das Basiskonto dürfen die Banken angemessene Gebühren verlangen. Deshalb unbedingt Gebühren vergleichen! Vorsicht: Manchmal sind zwar die monatlichen Gebühren geringer, dafür werden aber für die Girocard hohe Gebühren verlangt. Online-Konten sind auch hier günstiger.