9. Januar 2024

Die bisherige baden-württembergische Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung lief Ende 2023 aus und wird absehbar aktualisiert.

Es wurde im Dezember 2023 bereits darüber informiert, dass es insbesondere folgende Veränderungen geben wird:

  • Künftig sollen keine persönlichen Daten der Schuldner mehr übermittelt werden, was zu Änderungen an den Antragsunterlagen führt.
  • Die Aufbewahrungsfristen soll sich von 10 auf 6 Jahre verkürzen.
  • Es soll eine neue Anlage 5 eingeführt werden – eine Selbstauskunft der*des Schuldner*in zur erfolgten Durchführung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens.
  • Die beantragende Stelle soll nun ausdrücklich erklären, dass in den letzten zwei Jahren keine Antragsstellung für die*den Schuldner*in erfolgt ist, dass die*der Schuldner*in in Baden-Württemberg lebt und dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt wurde.

Das Abrechnungsverfahren soll dahingehend verändert werden, dass keine personenbezogene Daten an das Regierungspräsidium mehr übermittelt werden. Die Abrechnung erfolgt künftig über fortlaufenden Kennziffern, die die abrechnenden Stellen in einem Verzeichnis oder in der Klient*innenverwaltung für den Fall von Rückfragen verwalten müssen.

Das Regierungspräsidium hat die Abrechnungsunterlagen den Verbänden zur Vorabweitergabe zur Verfügung gestellt, damit die angeschlossenen Stellen die neuen Unterlagen gleich ab 2024 zur Kenntnis genommen werden können und ein Prozedere für die Verwaltung der laufenden Kennziffern überlegt werden kann.

Insbesondere die Anlage 3/ Abrechnungsübersicht wurde aus diesem Grund erheblich verändert. Andere Anlagen wurden geringfügig verändert.

Die Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb78/verbraucherinsolvenz/ wurde Stand 09.01.2024 teilweise aktualisiert und neue beschreibbare PDF-Abrechnungsformulare eingestellt für Fälle mit ab dem 1. Januar 2024 geschlossenen Vergleichen oder ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Bescheinigungen.

Aus dem Landkreis Esslingen liegt uns bereits eine Arbeithilfe in Form einer modifizierten neuen Anlage 3/ Abrechnungsübersicht im Excel-Format mit automatischer Berechnung der Fallpauschalen und einer kurzer Anleitung vor. Die Tabelle enthält den internen Namen und die dazugezugehörige laufende Kennziffer, gibt nach außen aber nur die Abrechnungsübersicht mit laufender Kennziffer weiter. Diese Abrechnungshilfe wird von den Kolleg*innen (und uns) ohne jegliche Gewähr zur Verfügung gestellt.