Endlich ist sie da: die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre!
Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Auch wenn die Gläubiger mit Summenmehrheit unverzüglich den außergerichtlichen Plan abgelehnt haben, kann das endgültige Scheitern des Plans noch nicht angenommen und daher nicht bescheinigt… → weiterlesen
Die EOS-Gruppe hat zugesagt, zukünftig im Rahmen der Verbraucherinsolvenz detaillierte Forderungsaufstellungen zur Verfügung zu stellen.
An das Erfordernis der „persönlichen Beratung“ nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.
Die tatsächlich durchgeführte persönliche Beratung ist Voraussetzung für eine gültige Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO – dies stellen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen fest. RA Henning setzt sich durchaus kritisch mit dieser Rechtsansicht auseinander und mahnt, dass „bei den Bemühungen um eine seriöse Beratung nicht zu Lasten der Schuldner über das Ziel hinaus geschossen werden“ solle.