17. April 2023

Der AK InkassoWatch (AKI) hat sich zum Ziel gesetzt, bei der interessengerechten Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG)“ und dessen Evaluierung im Herbst 2023 mitzuwirken.

Dazu sucht der AKI aktuell Beispiele, in denen Inkassodienstleister von Schuldner*innen höhere Vergütung als die 0,9-fache Regelvergütung nach Nr. 2300 VV RVG verlangen.

Solche Beispiele will der AKI für die Evaluation aufbereiten und dokumentieren.

Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine 1,0-, 1,1-, 1,2- oder 1,3-fache Vergütung handelt, ob sie gleich von Anfang an oder erst im Verlauf der Bearbeitung der Forderung geltend gemacht wird. Einzige Voraussetzung ist, dass die Forderung erstmals nach dem 01.10.2021 vom Inkassounternehmen (d.h. nicht vom Gläubiger selbst) geltend gemacht wird und zumindest eine möglichst aktuelle und ausführliche Forderungsaufstellung vorliegt.

Die einreichenden Beratungsstellen selbst müssen keine weiteren Prüfungen vornehmen. Ob die Fälle für eine Dokumentation geeignet sind, prüft der AKI selbst.

Anonymisierte Fälle mit allen der Beratungsstelle vorliegenden Inkassoschreiben und Forderungsaufstellungen können ab sofort an die E-Mail-Adresse meldung@inkassowatch.org mit dem Betreff „Erhöhte Inkassovergütung“ geschickt werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!