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Startseite → Aktuelles → Neue P-Konto Bescheinigung ab sofort abrufbar

Neue P-Konto Bescheinigung ab sofort abrufbar

Mit der Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2019 ist auch eine Anpassung der P-Konto-Bescheinigung nötig.

Das angepasste Formular kann in verschiedenen Dateiformaten ab sofort hier online abgerufen werden.

Beitrag am 29. Mai 2019 unter Aktuelles, Arbeitshilfen, Zivil-/Vollstreckungsrecht veröffentlicht und wie folgt verstichwortet:
P-Konto, P-Konto-Bescheinigung, Pfändungsfreigrenzen
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