Thomas Seethaler, Heidelberg
Ab 1. Juli 2016: Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht
Der Kinderzuschlag wird ab 01.07.2016 um 20 Euro auf maximal 160 €/Kind erhöht.
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen entlasten und ihnen insbesondere einen Antrag auf aufstockende SGB-II-Leistungen ersparen soll. Das soll durch die Kombination von Lohn, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gelingen.
Näheres zum Kinderzuschlag und seinen Voraussetzungen finden Sie hier.