Martin Langenbahn, Dieter Zimmermann, Thomas Zipf
Die Beratungspraxis sieht sich im Zuge der P-Konto-Reform nicht nur mit dem sog. Monatsanfangsproblem konfrontiert, wofür das Justizministerium eine klarstellende Gesetzeslösung geschaffen hat.
Auch die Gewährleistung des aufgestockten Sockelbetrags mittels „Bescheinigungen“ nach § 850k Abs. 5 ZPO ist konfliktgeladen. Viele Vollstreckungsgerichte kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die erhöhten Freibeträge ersatzweise festzustellen, nicht nach und setzen ein Verweisungskarussell in Gang, das dem Justizgewährleistungsanspruch widerspricht. Aus Sicht des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Mit freundlicher Genehmigung können Sie unten den in der ZVI 11/2010 erschienenen Beitrag und einen Musterantrag herunterladen.
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