Von maßgeblicher Bedeutung ist hier einzig, ob für den Halter des Pkw eine bestimmungsgemäße Nutzungsmöglichkeit besteht.
Zahlungsverpflichtungen zwischen nahen Angehörigen sind nur dann als rechtlich verbindlich anzuerkennen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Mietvertrags dem hier zwischen fremden Personen Üblichen im Wesentlichen entspricht. Dies gilt gerade dann, wenn bereits tatsächlich Zahlungen auf den eine Monatsmiete von EUR 100,- vorsehenden, zwischen den Eltern und ihrem antragstellenden Sohn mündlich abgeschlossenen Mietvertrag entrichtet worden sind. mh