Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V zu § 305 Abs. 1 Nr.1 InsO und zur Erfordernis der „persönlichen Beratung“
Der BAKinso (Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V., www.bak-inso.de) hat sich auf seiner diesjährigen Jahrestagung am 21.11.14 mit dem neu gefassten § 305 Abs. 1 Nr.1 InsO beschäftigt und zur Erfordernis der „persönlichen Beratung“ eine Entschließung einstimmig angenommen.