Sozialgericht Mannheim gewährt Asylbewerber vorläufigen Rechtsschutz – Diakonie sieht Landesregierung jetzt in der Pflicht – Gerichtsentscheidung mit Signalwirkung
Karlsruhe (17.08.2011). In einem von der Diakonie Baden unterstützen Musterverfahren hat das Sozialgericht Mannheim jetzt einem aus Syrien geflohenen Asylbewerber gegenüber der Stadt Heidelberg Recht gegeben und die Stadt Heidelberg zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Die bisherigen 187, 39 Euro in Form von Sachleistungen inklusive eines Barbetrages reichen auch bei einer Unterbringung in einer Sammelunterkunft für eine menschenwürdige Existenz nicht aus, entschied das Gericht.