Neue Regelsätze ab 1.1.2020
Wie auch in den Vorjahren werden die Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung steigen. Die Erhöhung beträgt 1,88 Prozent.