Bundestag hat über die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre beraten
Am 09.09.2020 befasste sich der Bundestag „in erster Lesung“ mit dem RegE zur Verkürzung der Restschuldbefreiung.
Am 09.09.2020 befasste sich der Bundestag „in erster Lesung“ mit dem RegE zur Verkürzung der Restschuldbefreiung.
Die Schuldnerberatung des Kreisdiakonieverbands im Landkreis Esslingen äußert sich zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und wendet sich an die Politik
Jugendschuldnerberatungsstellen aus Tübingen, Esslingen und Freiburg prangern in offenem Brief Inkassopraktiken und überhöhte Kosten an.
Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Stellung zum Regierungsentwurf vom 20.04.2020 für ein „Gesetz zur Verbesserung des Verbrauchschutzes im Inkassorecht“ genommen.
Die AG SBV wendet sich gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.
Kurze Zusammenstellung zum Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.