Einkommens-Freibeträge 2021 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe (mit Berechnungsbogen)
Neue, meist niedrigere Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2021 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Neue, meist niedrigere Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2021 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Im Laufe des Jahres 2018 waren nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) ca. 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, dass sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen. „In den letzten Jahren haben sich die Gründe für einen Wohnungsverlust kaum verändert. In der Hälfte der dokumentierten Fälle haben die Menschen die Wohnung nach Kündigung durch den Vermieter (30 %) oder im Verlauf des Prozesses von Räumungsklage (5 %) und Zwangsräumung (16 %) verloren. In 66 % der Fälle erfolgte die Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden, in 7 % wegen Eigenbedarfs und in 27,0 % wegen anderer Probleme.“ (BAGW 2020)
Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.
Speyerer Kreditfirma Maxda muss 175.000 betrogene Kunden entschädigen. Entschädigungsanspruch innerhalb von nur 6 Monaten geltend zu machen!
Der AK Inkassowatch beschreibt vier Konstellationen von „dritter Ernte“ und ruft dazu auf, Fälle von sog. „dritter Ernte“ zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen.
Einige Beiträge zu datenschutzrechtlichen und methodischen Überlegungen beim Einsatz von Tools für Online-Beratungs- und Zusammenarbeit.
Die BAG-SB ruft die Inkassobranche auf, die finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen nicht noch mehr verschärfen als notwendig.