Das Basiskonto
Seit 19.06.2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto. Ein solches Konto nennt man Basiskonto.
Seit 19.06.2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto. Ein solches Konto nennt man Basiskonto.
Seit dem 1. Juli 2010 gelten neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz. Neu eingeführt wurde ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto.
„Kredit für jedermann, auch bei Pfändungen, auch bei schlechter SCHUFA! Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren sofort, nur noch an einen Gläubiger zahlen!“ So versprechen Anzeigen in Zeitungen… → weiterlesen
Wer kennt diese Angebote nicht, die für viele Überschuldete oft der scheinbar letzte Ausweg sind. Doch in den allermeisten Fällen stecken hinter diesen Angeboten nur kühl kalkulierende Geschäftsleute, die an der Not der Überschuldeten verdienen wollen. Man sollte daher diese Angebote äußerst kritisch prüfen.
Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell, einfach und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel gegen den/die Schuldner/in zu erlangen. Außerdem macht der Vollstreckungsbescheid die Forderung praktisch unanfechtbar und verhindert eine eventuell sonst eintretende Verjährung des Anspruchs.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat in Zusammenarbeit mit der „Initiative Schuldnerberatung Hessen“ neun Informationsblätter in zehn Sprachen zu verschiedenen Themen der Schuldnerberatung erstellt, die von… → weiterlesen
Wichtige Tipps zur Pfändung von Sozialleitungen.