Pfändungsfreies Arbeitseinkommen kann freigegeben werden AG Siegen, Beschluss vom 19.09.2013, Az.: 21 IK 221/13
Das pfändungsfreie Arbeitseinkommen des Schuldners auf einem normalen Girokonto (und neben der Existenz eines P-Kontos) kann im eröffneten Insolvenzverfahren gemäß § 765a ZPO freigegeben werden.