Fällige Krankenversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Insolvenzmasse
Auch Beiträge der privaten Krankenversicherung, die vor der Insolvenzeröffnung fällig sind, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag (amtlicher Leitsatz).
Auch Beiträge der privaten Krankenversicherung, die vor der Insolvenzeröffnung fällig sind, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag (amtlicher Leitsatz).
Weitere Gründe i.S. der bisherigen Sperrfrist-Rspr. des BGH können nicht zu einer Unzulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung führen.
Zur Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind Erschwerniszulagen i.S.d. § 850 a Nr. 3 ZPO und damit unpfändbar.
Die aus Sicht des Autors wichtigsten 10 Urteile des Jahres 2014 und weitere Insolvenzrechtsprechung.
Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren 2014
Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren 2013