Insolvenzrechtsreform im Bundestag angenommen!
Im Laufe des Jahres 2018 waren nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) ca. 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, dass sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen. „In den letzten Jahren haben sich die Gründe für einen Wohnungsverlust kaum verändert. In der Hälfte der dokumentierten Fälle haben die Menschen die Wohnung nach Kündigung durch den Vermieter (30 %) oder im Verlauf des Prozesses von Räumungsklage (5 %) und Zwangsräumung (16 %) verloren. In 66 % der Fälle erfolgte die Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden, in 7 % wegen Eigenbedarfs und in 27,0 % wegen anderer Probleme.“ (BAGW 2020)
Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.
Die Qualifiziert Sachbearbeitung bei der ZSB Stuttgart fühert eine sogenannte Forderungsvorprüfung durch.
Auswertungsbericht des Projekts der ZSB Stuttgart in zwei Stadtteilen offene Sprechzeiten anzubieten.
Stand Oktober 2020 aktualisierte Zusammenstellung der Rechtsprechung zur Auslegung des §497 III. S. 3 BGB hinsichtlich gekündigter Verbraucherdarlehen.
Wolfgang Schrankenmüller fasst zum 5.10.2020 den Stand der Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens zusammen.
Kurzbericht zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses des. Dt. Bundestags für Recht und Verbraucherschutz.
Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Stellung zum Regierungsentwurf vom 20.04.2020 für ein „Gesetz zur Verbesserung des Verbrauchschutzes im Inkassorecht“ genommen.
Der AK Inkassowatch beschreibt vier Konstellationen von "dritter Ernte" und ruft dazu auf, Fälle von sog. "dritter Ernte" zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen.
Die AG SBV wendet sich gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.
Seit dem Haushaltsjahr 2020 stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die ZSB Stuttgart Mittel zur Verfügung, die eine deutliche Ausweitung der Präventionsarbeit in Stuttgart ermöglichen. Die Grundlagen der Konzeption hierzu stellt die ZSB Stuttgart auf der Infodienst-Homepage zum Download bereit.
Kurze Zusammenstellung zum Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Das Landgericht Gera hat mit Beschluss vom 2.6.2020, 5 T 176/20 eine wichtige Entscheidung gefällt, die als Pflichtlektüre für die Schuldner- und Insolvenzberatung gesehen werden könnte.
Einige Beiträge zu datenschutzrechtlichen und methodischen Überlegungen beim Einsatz von Tools für Online-Beratungs- und Zusammenarbeit.
Rückmeldungen zur Umfrage wie sich die Corona-Krise auf die Schuldnerberatungsstellen auswirkt.
Handreichung, anhand derer man wie mit eine Schablone möglichst schnell die Existenz des Selbstständigen, seiner Familie und eben seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu sichern versuchen kann.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Inhalten des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens.
CORONA: Stromsperren sollen aufgehoben werden.
Aus der Redaktion zu aktuellen Entwicklungen - Vorwort des aktuellen Newsletters
Inkassounternehmen machen gegen Schuldnern in der Regel Inkassokosten geltend, die diese im Rahmen des Schadensersatzrechtes zu ersetzen haben. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 286 und 288 BGB. Die meisten Inkassofirmen orientieren sich an den Gebühren, die Rechtsanwälte geltend machen können und fordern in der Regel Kosten in Höhe…
Aufruf aus Wissenschaft, Praxis, Justiz und Bankwirtschaft gegen den Diskussionsentwurf eines Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG).
Entscheidung des OLG Brandenburg zur haftung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle für eine fehlerhafte Beratung.