Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann erläutert in seinem Beitrag die neuen Rechtsgrundlagen zur Vermögensabschöpfung und weist darauf hin, dass die Einziehung des Wertersatzes in der Beratung überschuldeter Straffälliger an Häufigkeit und Bedeutung gewinnen wird.

In der Beratung kommt es häufig vor, dass neben dem Schuldner auch Dritte dem Gespräch beiwohnen. Oft sind es die Partner, häufig auch kleinere Kinder, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden konnte. Nach der Begrüßung beschäftigen sich die Kinder mit Malen, Bausteinen oder Smartphone, während der/die Schuldnerberater/in mit dem Elternteil über Wege aus der Überschuldung berät. Manchmal ist die Stimmung in den Beratungsgespräch beim überschuldeten Elternteil gedrückt und auch wenn die Kinder die Inhalte des Gesprächs nicht nachvollziehen können, spüren sie doch die Emotionen der Eltern.