Bundesagentur beauftragt private Inkassounternehmen mit Forderungseinzug
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Inkassofirmen mit dem kostenfreien Einzug von Altforderungen ehemaliger Leistungsbezieher beauftragt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Inkassofirmen mit dem kostenfreien Einzug von Altforderungen ehemaliger Leistungsbezieher beauftragt.
Durch Inkrafttreten des § 4 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrags ist ab dem 01.01.17 die rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht möglich.
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über… → weiterlesen
An das Erfordernis der „persönlichen Beratung“ nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.
Eine unentgeltliche Vollzeittägigkeit stellt einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheiten dar.
Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren einen Verstoß gegen § 301 InsO dar.
Private Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht Teil der Insolvenzmasse.