Basiszinssatz auf -0,88% festgesetzt
Ab dem 01.07.2016 beträgt der gestzliche Verzugszinssatz nur noh 4,12%
Ab dem 01.07.2016 beträgt der gestzliche Verzugszinssatz nur noh 4,12%
Der Kinderzuschlag wird ab 01.07.2016 um 20 Euro auf maximal 160 €/Kind erhöht.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung Hessen hat ein Informationsblatt zum Basiskonto veröffentlicht. Auf einer Seite werden die Grundzüge des Basiskontos erläutert. Das Schöne daran: Das Infoblatt ist in insgesamt 10 Sprachen verfügbar.
Immer mehr Menschen sind auch im Alter nicht schuldenfrei. Schwierigkeiten bereiten die Schulden oft, wenn mehrere Einkommensquellen wie Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente, private Zusatzrente und Pflegegeld auf eine immer geringer werdende Handlungsfähigkeit bei älteren Menschen treffen. Viele dieser Einkommen sind an der Quelle einzeln nicht pfändbar, solange vom Gläubiger kein Antrag auf Zusammenrechnung gestellt wird. Doch spätestens auf dem Girokonto treffen diese Leistungen zusammen. Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Schuldnerschutzes der verschiedenen Rentenleistungen.