Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu den formellen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gefällt. Für Vermieter bedeutet das Urteil eine Vereinfachung bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung, während sich für Mieter eine erschwerte Überprüfbarkeit ergibt. Allerdings sollten Vermieter im eigenen Interesse nicht unbedingt nur die vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen beachten. Sachverhalt:…