RA Kai Henning, Dortmund *) Der Schuldner hat für die Nutzung der ihm gehörenden Wohnung eine Entschädigung an den Insolvenzverwalter zu zahlen, wenn dieser die Wohnung nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Die Pflicht zur Zahlung dieser Nutzungsentschädigung ist aber keine Mitwirkungspflicht i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5…

Die AG SBV greift den Aufruf des Statistischen Bundesamts auf, in der um die möglichst große Teilnahme der Schuldnerberatungsstellen an der Bundesstatistik gebeten wird. Sozialpolitische Lobbyarbeit und sozialarbeiterische Konzeptionierungen müssten auf der Basis verlässlicher qualitativer und quantitativer empirischer Daten geschehen. Ein empirisches Instrument für die fachpolitische Argumentation des…