Nach § 4 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) beginnt die Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren…

Das AG München hat die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt.

RA Kai Henning, Dortmund *) Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels  modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig. LG Düsseldorf Beschl. vom 20.6.16 -25 T 334/16-K 242/14- Anmerkung Die Frage, wann eine persönliche Beratung i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr.…

RA Kai Henning, Dortmund *) Ein Inkassodienstleister ist gem. § 174 Abs. 1 S. 3 InsO berechtigt, einen Gläubiger im Verfahren über die Versagung der Restschuldbefreiung zu vertreten. AG Coburg Beschl. vom 5.2.16 -IK 242/14- Ein Inkassounternehmen ist nicht zur Stellung eines Restschuldbefreiungsversagungsantrag befugt. AG Göttingen Beschl. 15.7.16…

Vor 25 Jahren erschien die erste Ausgabe des Infodienst Schuldnerberatung. Es waren 27 bedruckte Seiten Umweltpapier, gebunden in blauen Deck- und Rückenblättern. Sie behandelten das methodische Vorgehen in der Schuldnerberatung, die Sozialhilfebedürftigkeit bei Pfändungen und die BGH Rechtsprechung zur Mithaftung der Ehefrau bei Pfändungen.

An das Erfordernis der "persönlichen Beratung" nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.

RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt…

RA Kai Henning, Dortmund *) Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO. BGH Beschl. vom 29.6.16 -VII ZB 4/15 Anmerkung Mit dieser Entscheidung findet die Auseinandersetzung über die Frage der Pfändbarkeit von steuerfreien Nachtarbeitszuschlägen zunächst einmal ihr Ende. Insbesondere überschuldete Polizeibeamte haben sich seit etwa…

In einem Themenblock des Praktikerforums, dass kürzlich stattgefunden hat, wurde von Frank Porrmann, Rainer Kanzler und Rainer Groß der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart auf die Wichtigkeit der Existenzsicherung bei Schulden eingegangen und auf die möglichen Regulierungen von Geldbußen, Geldstrafen und Schulden bei Verwandten und Bekannten.

Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu den formellen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gefällt. Für Vermieter bedeutet das Urteil eine Vereinfachung bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung, während sich für Mieter eine erschwerte Überprüfbarkeit ergibt. Allerdings sollten Vermieter im eigenen Interesse nicht unbedingt nur die vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen beachten. Sachverhalt:…

RA Kai Henning, Dortmund *) Zur Unterscheidung von Insolvenzforderungen, Masseverbindlichkeiten und Neugläubigerforderungen bei Forderungen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag. OLG Hamm Urt. vom 15.7.15 -20 U 234/14- Anmerkung Einige größere Anwaltsbüros machen aktuell Forderungen aus privaten Krankenversicherungsverträgen gegen Schuldner geltend, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Hierbei werden auch…

Aus dem Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, zusammengestellt von Uwe Hopf In der 3. Broschüre „Rechtsfragen im Netz“ möchten klicksafe und iRights.info das Internet für alle Nutzer sicherer machen. Die Broschüre informiert unter anderem darüber, was man mit Dateien aus Onlineshops machen darf und was beim Veröffentlichen von…

Sowohl der 7. Senat des BGH (Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 42/14) als auch der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Januar 2016, AZ 11 K 2973/14), haben in aktuellen Entscheidungen die gerichtlich bzw. behördlich verfügte Aussetzung oder Ruhendstellung einer Kontopfändung wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt.

Die Schuldnerberatung in der Erzdiözese Freiburg wollte von ihren Ratsuchenden erfahren, wie diese das Angebot bewerten und hat dazu 2014 eine Fragebogenaktion durchgeführt. An der Umfrage beteiligten sich 15 Beratungsstellen, die knapp 1100 Fragebogen an Ihre Klient(inn)en verteilt haben. Die Rücklaufquote lag bei 36,81% (360 Fragebögen).

Am 25.02.2016 hat der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen abgestimmt. Beschlossen wurde das Gesetz in der vom Finanzausschuss abgeänderten Fassung (BT-DRS 18/7691):