Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, hatte die Vodafone GmbH mitgeteilt, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ist heute an die Länder sowie die betroffenen Fachkreise und Verbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt worden.