Wenn der Ehepartner stirbt, muss man oft sehr schnell über finanzielle Dinge von erheblichem Umfang entscheiden. Was muss beantragt werden, was steht mir zu und was kann eigentlich gepfändet werden? Schwierig wird es besonders dann, wenn Schulden da sind oder ein Insolvenzverfahren läuft.

Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) setzt seit Jahren auf die Präventionsarbeit. Schüler aus Berufs-, Förder-, Haupt- und Realschulen haben nach Abschluss ihrer Schulzeit oft nur sehr unzureichende lebenspraktische Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit Geld und Finanzen. So kennen viele Schüler den Unterschied zwischen einem Spar- und einem Girokonto nicht. Kaum einer weiß um die Notwendigkeit, einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu haben. Die Kenntnisse über Versicherungen, Wissen um die Kosten einer eigenen Wohnung oder die wirklichen Unterhaltskosten für ein Auto reichen nicht aus.

Projektbeschreibung Luitgard Schmieder, Diakonisches Werk Schwarzwald-Baar-Kreis 2012 bestand beim Diakonischen Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis die Absicht, das bestehende Schuldnerberatungsangebot auszubauen, da die Anfragen mit der bestehenden Beratungskapazität schon seit Jahren nicht mehr zu bewältigen waren. Hierfür war geplant, beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis einen Finanzierungsantrag für eine zusätzliche Vollzeitstelle zu stellen.…

Die tatsächlich durchgeführte persönliche Beratung ist Voraussetzung für eine gültige Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO - dies stellen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen fest. RA Henning setzt sich durchaus kritisch mit dieser Rechtsansicht auseinander und mahnt, dass "bei den Bemühungen um eine seriöse Beratung nicht zu Lasten der Schuldner über das Ziel hinaus geschossen werden" solle.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ist heute an die Länder sowie die betroffenen Fachkreise und Verbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt worden.

Das Bundesamt für Statistik hat am 7.11.14 die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2014 veröffentlicht und hierbei einen Rückgang zum Vorjahresmonat um 12,9% festgestellt. RA Kai Henning stellt in seinem Silvester-Newsletter fest, dass die Änderungen der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung zum 1.7.2014 kommen bislang in der Praxis relativ unspektakulär angekommen sind.