OLG Schleswig: Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig – Rückumwandlungsanspruch besteht
Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben.