Nach der Beratungsaufnahme von Ratsuchenden in die soziale Schuldnerberatung und dem ersten persönlichen Kontakt, gegebenenfalls einem längeren Erstgespräch, ist in den Fällen, in denen eine gründliche Haushaltsanalyse durchzuführen ist, meist auch schon eine Existenzsicherung notwendig gewesen. Es sind in der Regel die Fälle, in denen wir als Überschuldungsursache "unwirtschaftliche Haushaltsführung" oder "Missverhältnis Kredit-Einkommen" feststellen.